Devolution
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Der Begriff Devolution (von lat. devolvere = „herabwälzen“, „herabrollen“) bezeichnet:
- im allgemeinen Sprachgebrauch einen Vorgang, der eine Abwärts- oder Rückentwicklung darstellt. Das Gegenstück ist der Begriff Evolution.
- im Rechtssinne versteht man darunter:
- den Übergang eines Verfahrens an eine höhere Gerichtsinstanz durch Einlegen eines Rechtsmittels (sog. Devolutiveffekt).
- den Übergang einer Verwaltungssache an eine übergeordnete Behörde, siehe Devolutionsantrag
- den Übergang eines Herrschertitels oder eines erblichen Adelstitels an einen Nachfolger (siehe auch Thronfolge, Devolutionskrieg)
- in der Politik bezeichnet man damit die Übertragung administrativer Funktionen in einem Einheitsstaat an regionale Körperschaften. Dabei beziehen die regionalen Körperschaften ihre politische Legitimität durch diese Übertragung. Die politische Souveränität verbleibt bei der übertragenden Stelle, die die regionalen Körperschaften auch wieder auflösen oder ihre Kompetenzen verändern kann. Im Gegensatz dazu steht der Begriff des Föderalismus, bei dem die Gliedstaaten eigenständige Legitimität besitzen und diese erst durch ihren Zusammenschluss an eine größere Einheit übertragen. Siehe auch Home Rule
- für die politische Devolution im Vereinigten Königreich, siehe Politisches System des Vereinigten Königreichs
- für die politische Devolution in Italien, siehe Politisches System Italiens
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