Bundesamt für Verkehr
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Das schweizerische Bundesamt für Verkehr (BAV) (frz. Office Fédéral des Transports (OFT), it. Ufficio Federale dei Trasporti (UFT), engl. Federal Office of Transport (FOT)) befasst sich mit dem öffentlichen Verkehr in der Schweiz, seien dies Eisen-, Seilbahnen, Busse und Schiffe. Es setzt die Politik der Regierung (Bundesrat), des Parlaments und der Schweizer Stimmberechtigten (Souverän) im Bereich des öffentlichen Verkehrs um. Das BAV ist dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation (UVEK) unterstellt. Im Amt arbeiten 266 (Stand Ende 2005) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den 5 Abteilungen (Überwachung, Infrastruktur, Finanzierungen, Sicherheitstechnologie und Politik). Der Direktor ist Max Friedli.
Das BAV engagiert sich für einen leistungsfähigen, umweltfreundlichen, sicheren und attraktiven öffentlichen Verkehr, indem es Vorschriften für dessen Sicherheit erlässt und diese überwacht. Daraus ergibt sich eine enge Zusammenarbeit mit den Unternehmen des öffentlichen Verkehrs (Konzessionierte Transportunternehmen KTU) und der Politik. Das Amt will durch optimale Rahmenbedingungen die Qualität des öV laufend verbessern. Hiermit soll eine umweltfreundliche Verkehrspolitik unterstützt werden, die auf eine Senkung von Abgasen und Lärmimmissionen zielt. Zudem soll der öffentliche Verkehr gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) bis spätestens 2023 auch barrierefrei (behinderten- und seniorengerecht) ausgestaltet sein[1]. Im Zentrum stehen für die nächsten Jahrzehnte die vier Grossprojekte (Bahn 2000, NEAT, HGV-Anschlüsse und die Lärmsanierung des Eisenbahnnetzes) des FinöV-Fonds. Aktiv wirkt das Amt bei der Verlagerung des Strassengüterverkehrs auf die Schiene mit und realisiert die Beschlüsse der Politik. Die Anzahl alpenquerender Lastwagen hat seit 2001 abgenommen, derweil der Schienentransport stetig anwächst
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[Bearbeiten] Aufsichtsbehörde
Das Bundesamt für Verkehr ist die Aufsichtsbehörde im öffentlichen Verkehr. Es kontrolliert die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs auf die Einhaltung der erlassenen Vorschriften. Einerseits geschieht dies durch nicht angekündigte Betriebskontrollen. Andererseits kommt diese Aufsichtsrolle auch bei der Behandlung von Plangenehmigungen, Konzessionen und der Erteilung von Betriebsbewilligungen zum Tragen. Ziel ist es, der Bevölkerung einen sicheren öffentlichen Verkehr zu präsentieren.
[Bearbeiten] Gestalter
Eine weitere wichtige Aufgabe umfasst jene des Gestalters. Das Amt bestellt bei den Unternehmen des öffentlichen Verkehrs bestimmte Dienstleistungen (wie Strecken), basierend auf den politischen Vorgaben. Dabei führt Das BAV keine Planungen von Infrastrukturbauten durch, das übernehmen die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs selber. Wohl aber werden diese Projekte, sofern sie den Leitlinien der Verkehrspolitik entsprechen, genehmigt. Damit die Transportunternehmen finanziell über die Runden kommen, verteilt das BAV die vom Bund gesprochenen Subventionen in der Höhe von 3,2 Milliarden Schweizer Franken (2005). Das BAV trägt somit Wesentliches an der Ausgestaltung des öffentlichen Verkehrssystems in der Schweiz bei.
[Bearbeiten] Weitere Kernkompetenzen
Die Öffentlichkeitsarbeit, die Beantwortung parlamentarischer Vorstösse zum öV und die Replik auf Fragen und Anregungen aus der Bevölkerung gehören zu den Kernkompetenzen des Amtes.