Blindarbeit
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Die Blindarbeit, auch Blindenergie genannt, ist bei einem mit Wechselspannung versorgten elektrischen Verbraucher der Anteil der elektrischen Energie, der nicht in Nutzenergie umgewandelt wird, sondern dem Aufbau elektromagnetischer und elektrischer Felder dient. Ihre Einheit ist die kvarh . Die Blindarbeit wird durch den Blindstrom erzeugt. Da der Blindstrom die Versorgungsnetze der Netzbetreiber belastet, ohne dass dem Endkunden damit Nutzenergie geliefert wird, müssen bei den meisten Stromlieferverträgen bestimmte Grenzen der maximal bezogenen Blindarbeit eingehalten werden. Hierzu wird die Blindarbeit bei großen Stromverbrauchern mit geeigneten Stromzählern gemessen und bei Überschreitung der zulässigen Grenzen wird der übersteigende Anteil in Rechnung gestellt. Die Überschreitung der zulässigen Werte für die Blindarbeit kann durch den Einsatz von Anlagen zur Blindstromkompensation verhindert werden.
Die zulässige Blindarbeit und der zulässige Leistungsfaktor stehen in einer festen Beziehung:
- Ein Leistungsfaktor von 0,99 wird unterschritten, wenn die entnommene Blindarbeit 15% der Wirkarbeit überschreitet.
- Ein Leistungsfaktor von 0,93 wird unterschritten, wenn die entnommene Blindarbeit 40% der Wirkarbeit überschreitet.
- Ein Leistungsfaktor von 0,9 wird unterschritten, wenn die entnommene Blindarbeit 50% der Wirkarbeit überschreitet.