Besatzungsrecht
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Besatzungsrecht ist das Recht, das ein oder mehrere Besatzungsmächte (Okkupanten) in Bezug auf ein besetztes Gebiet haben (Recht des Okkupanten) oder setzen (vom Okkupanten gesetztes Recht).
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[Bearbeiten] Das vom Okkupanten gesetzte Recht
Hierunter ist das Recht zu verstehen, dass ein Okkupant kraft seiner Besatzungsgewalt für das besetzte Gebiet setzt. Beispiel hierfür sind etwa die vom Alliierten Kontrollrat als dem gemeinsamen obersten Besatzungsorgan der vier Besatzungsmächte gesetzten Kontrollratsgesetze.
[Bearbeiten] Das Recht des Okkupanten
Die Besatzungsgewalt ist dabei seinerseits an völkerrechtliche Grenzen gebunden, die sich unter anderem aus der Haager Landkriegsordnung und dem IV. Genfer Abkommen ergeben.
[Bearbeiten] Deutschland
In Deutschland wurde nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges von den alliierten Siegermächten Besatzungsrecht erlassen, das nach 1949 größtenteils in Bundes- oder Landesrecht überführt wurde. Besatzungsrecht, das nicht in deutsches Bundes- oder Landesrecht überführt wurde, ist durch ein Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht aufgehoben worden[1] (Ausnahme: Kontrollratsgesetz Nr. 35 über Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten vom 20. August 1946).[2]