Johannes Handschumacher

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Johannes Handschumacher (* 5. Juli 1887 in Lindern; † 31. Oktober 1957 in Düsseldorf) war ein deutscher Jurist und Politiker (Zentrum, CDU).

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Leben und Beruf

Nach dem Abitur nahm Handschumacher ein Studium der Rechtswissenschaft auf, das er mit der Promotion zum Dr. jur. beendete. Er wurde als Rechtsanwalt zugelassen, war zunächst als Amtsrichter tätig und gründete 1934 eine Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf. Von 1948 bis 1957 war er Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Haus- und Grundbesitzer.

[Bearbeiten] Partei

Handschumacher schloss sich zunächst dem Zentrum an und war bis zu dessen Auflösung 1933 Mitglied der Partei. Nach dem Zweiten Weltkrieg trat er der CDU bei.

[Bearbeiten] Abgeordneter

Handschumacher gehörte dem Deutschen Bundestag in dessen erster Legislaturperiode vom 21. Januar 1953, als er für den ausgeschiedenen Abgeordneten Franz Etzel nachrückte, bis 1953 an. Er war über die Landesliste der CDU Nordrhein-Westfalen ins Parlament eingezogen.

[Bearbeiten] Öffentliche Ämter

Handschumacher war von 1920 bis 1929 Beigeordneter der Stadt Rheydt. Von 1930 bis 1933 amtierte er als Oberbürgermeister der Stadt Gladbach-Rheydt.