Jugendanstalt

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Jugendanstalt (JA), auch Jugendstrafanstalt (JSA), ist eine besondere Anstalt zur Durchführung der Jugendstrafe und / oder der Durchführung der Untersuchungs- und Sicherungshaft bei Jugendlichen (14. Lebensjahr bis zum vollendeten 17. Lebensjahr ) und Heranwachsenden (18. Lebensjahr bis zum vollendeten 20. Lebensjahr) Jugendanstalten sind von Justizvollzugsanstalten (JVA) zu trennen.