aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Hallo Frabi, bitte packe hier noch die Quelle dazu! Danke im Voraus, --Flominator 15:39, 2. Apr 2006 (CEST)
- Dankeschön! --Flominator 17:55, 29. Apr 2006 (CEST)
Bitte achte auf die Lizenz, Bilder mit einer NC-Lizenz (nichtkommerziell) sind nicht für die WP geeignet. Hier hochgeladene Bilder müssen auch kommerziell verwertbar sein.
Was ist okay, was geht gar nicht bei Bildern? Dieses Merkblatt erklärt es kurz und knapp.
- Okay
- Freie Lizenz (siehe unten, was das heißt). Achtung: Nicht verwechseln mit dem Status „lizenzfrei“. Trotz Namensähnlichkeit ist Lizenzfreiheit das Gegenteil einer freien Lizenz!
- Urheberrecht abgelaufen (aber: siehe unter regelwidrig zu anonymen Werken); in der Regel ab 1. Januar des Jahres, das sich ergibt, wenn man 71 zum Todesjahr des Urhebers hinzuzählt.
- Eigene Zeichnungen
- Alleinerbe der Urheberrechte
- Eigene Fotografie, wobei Abgebildetes nicht geschützt
- Panoramafreiheit
- Von Webseiten mit Creative-Commons-Lizenzschildern CC-BY und CC-BY-SA, solange sie nicht die Einschränkungen NC (nichtkommerziell) oder ND (keine Bearbeitung) beinhalten.
- Keine Schöpfungshöhe (Bsp.: Bild:SED-Logo.png – alle Elemente vorher bekannt)
- Kein „deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung“ bzw. kein „höhe[rer] schöpferisch[er] Eigentümlichkeitsgrad [...] als nur geschmacksmusterfähige Gegenstände, wobei die Grenze nicht zu niedrig angesetzt werden [darf]“ (Bsp.: Bild:Laufendes-Auge.jpg). Gilt nur für Gebrauchsgegenstände.
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- Benötigen Klarstellung
- Unspezifisches „Public Domain“
- „Kein Copyright“
- „Copyright-frei“, „rechtefrei“
- „darf frei benutzt werden“
- „aus der so-und-so-sprachigen Wikipedia“
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- Regelwidrig
- „für Wikipedia“
- Presse-/Medien-/PR-Fotos
- Für Publikationszwecke
- Für journalistische/wissenschaftliche Zwecke
- Nur nichtkommerziell
- Nur ohne Veränderungen
- Fair use/Bildzitat
- Selbst geschaffene „Kunstwerke“ (WP:WWNI: Keine Relevanz und/oder unzulässige Theoriefindung; auch nicht als Ausnahme, wenn für den Stil noch kein in Frage kommendes relevantes Werk gemeinfrei ist. Enzyklopädische Integrität geht vor. Ausnahme: Für den Benutzernamensraum)
- Screenshot (Ausnahme: Freie Software, aber: nicht zu verwechseln mit Freeware)
- Gemeinfreies anonymes Werk, das aber noch nicht 100 Jahre alt ist
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- Bitte nicht machen
- Eine Lizenz (GFDL, CC, etc.) eintragen, die nicht ausdrücklich und namentlich erteilt wurde.
- 'Die am ehesten passende Lizenz' auswählen, z. B. statt CC-BY-ND einfach CC-BY.
- Bei Anfrage Eindruck erwecken, es ginge nur um eine Verwendung in der Wikipedia
- Eine freie Lizenz in die Nutzungsbedingungen einer Webseite „hineinlesen“, d. h. selektiv und voreingenommen und ohne Kontext statt kritisch und aus der Perspektive des Lizenzgebers.
- Den enzyklopädischen Wert höher bewerten als die Legalität.
- Wegen der Nachteile, die sich aus dem Muss der freien Lizenzen ergeben, die enzyklopädische Integrität opfern (Kunst unbekannter Künstler).
- Moralische Argumentation („Ein Nazi verdient kein Urheberrecht“)
Grundsatz: Lieber kein Bild als ein illegales oder irrelevantes.
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- Illegal
- Übersetzt, abfotografiert, abgefilmt, verfremdet oder bearbeitet
- Abgezeichnet (egal wie viel Arbeit)
- Nachgeahmt (egal wie viel Eigenkreativität)
- Fan-Art (auch enzyklopädisch nicht vertretbar)
- Eingescannt (z. B. Plattencover/CD-Hülle)
- Erstandene Kunstwerke
- Fotos, die man lediglich besitzt, aber nicht selbst fotografiert hat
- Selbst Autor, aber
- VG Bild-Kunst
- ausschließliches Nutzungsrecht abgetreten
- im Rahmen eines Arbeitsvertrags erstellt
- Google Earth u. ä.
- „Per Bildersuche gefunden“
- „Aus dem Internet“
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- Frei
Bilder dürfen gemäß der Richtlinien nicht lediglich für ihren Einsatzzweck in der Wikipedia legal sein, sondern sie müssen darüber hinaus unter einer urheberrechtlich freien Lizenz stehen. Frei bedeutet konkret:
- für jedermann, auch außerhalb und völlig unabhängig von der Wikipedia (Erlaubnis „für Wikipedia“ ist nicht richtlinienkonform)
- beliebige Nutzung ohne Einschränkungen (unzulässig z. B.: „nicht für pornografische Zwecke“) bzgl. sämlicher Erst- und Zweit- und sonstiger Verwertungsrechte.
- beliebige kommerzielle Verwertung (z. B. auch: Werbeplakat, Postkarte)
- beliebige Veränderung
- beliebige Weiterverbreitung
- weltweit
- zeitlich unbegrenzt
- kündbar nur gegenüber jemandem, der die Lizenzbedingungen verletzt hat
- Bitte um Freigabe
(Auch: Klarstellung einer unklaren Lizenz.) Zwei Möglichkeiten:
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- Sonstige Rechte
Auswahl:
Einschränkungen durch solche vom Urheberrecht unabhängigen Rechte dürfen bestehen, falls
- konkrete Verwendung im enzyklopädischen Kontext diesbezüglich legal
- deutliche Nennung der Einschränkungen (z. B. „Für die nicht enzyklopädische Verwendung behält sich das Model sein Recht am eigenen Bild vor, d. h. eine solche Nutzung erfordert das schriftliche Einverständnis des Models.“)
- nicht zusätzlich als urheberrechtliche Lizenzbedingungen (unzulässig z. B.: „Für den Fall der Benutzung im Kontext einer Straftat bleibt der Entzug der Lizenz vorbehalten.“)
- Sonstiges
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