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Diskussion:Flughafen Essen/Mülheim – Wikipedia

Diskussion:Flughafen Essen/Mülheim

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

[Bearbeiten] Verkehrsflughafen

Man mag es manchmal garnicht glauben, aber Essen-Mühlheim ist ein genehmigter Verkehrsflughafen mit einem großen Bauschutzbereich nach §12 LuftVG. Ich habe deshalb den Begriff Verkehrslandeplatz ausgetauscht! Frankygth 12:30, 19. Mai 2006 (CEST)

Ob es sich bei dem Landeplatz in Essen/Mülheim um einen Flughafen handelt, ist keine Frage des Glaubens, sondern der zur Zeit gültigen Rechtsauffassung. Wegen des nicht rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses bestätigte das OVG im August 2006 den Begriff Landeplatz, da nach wie vor die Landeplatzgenehmigung vom 2.April 1980 gültig ist. G.Schroth

Stellungnahme zu anonymen Änderungen am Text oder den Links: Ich bin es gewohnt mit "offenen Visier" zu arbeiten. Darum ist es für mich unverständlich, wenn ein Benutzer mit einem Account bei Versatel (IP: 89.245.35.176) hier ständig Änderungen vornimmt, die seiner Flughafen-Ideologie zuwider laufen. Wenn er anderer Meinung ist, soll er gefälligst seine Identität offenbaren und nicht verdeckt aus dem "Off" schießen.

G.Schroth


Nein, die Genehmigung vom 2. April 1980 ist nicht mehr gültig. Es wurde inzwischen ein Bauschutzbereich §12 LuftVG eingeführt, der zwangsläufig die Genehmigung in einen Verkehrsflughafen nach sich zieht. Das Bundesministerium für Verkehr hat den Platz so genehmigt und nicht die Landesluftfahrtbehörde, gegen die der nicht rechtskrätige Planfeststellungsbeschluß zielt. Das BMVBS hat mit einer Ausnahmegenehmigung den Verkehrslandeplatz zum Verkehrsflughafen hochgehoben. So sind alle gültigen NfL's und damit auch die rechtskräftigen Luftfahrthandbücher ausgeschrieben. Grüße Frankygth 21:31, 8. Nov. 2007 (CET)

Die obigen Einlassungen von Frankygth sind nach Auffassung unserer Anwälte "Quatsch". Vielmehr gilt in dieser Rechtslage Folgendes:

" 1. Im Dezember 1991 erging der Planfeststellungsbeschluss (PFB) des Landes, durch den der Flugplatz rechtlich zu einem Flughafen aufgewertet werden sollte. Gegen den PFB erhoben diverse Anwohner sowie die Stadt Essen vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) Anfechtungsklagen mit dem Ziel der Aufhebung des PFB durch das Gericht. Diese Rechtsstreite ruhen.

Ein von der Schutzgemeinschaft betreuter Kläger versuchte 2001, seine Klage stellvertretend für die anderen Kläger voranzutreiben. Das OVG stimmte dem Weiterbetreiben der Klage nicht zu mit der Begründung, der Rechtsstreit zu 2) müsse vorrangig entschieden werden. Eine gegen den ablehnenden Beschluss des OVG erhobene Verfassungsbeschwerde nahm das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 17. November 2003 nicht zur Entscheidung an. Der ablehnende Beschluss ist unanfechtbar.

2. Anfang 1996 teilte die Flughafen Essen/Mülheim GmbH (FEM) dem Land mit, sie habe das mit der Planfeststellung verfolgte Vorhaben aufgegeben, und beantragte deshalb die Aufhebung des PFB. Das Land gab diesem Antrag statt und hob Dezember 1998 den PFB auf. Die von Flughafennutzern gegen die Aufhebung des PFB erhobenen Anfechtungsklagen wies das OVG Münster Dezember 1999 ab. Gegen die abweisenden Urteile des OVG Münster zogen Flughafennutzer vor das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Das BVerwG ordnete August 2000 auf entsprechenden übereinstimmenden Antrag der Flughafennutzer und des Landes das Ruhen des Verfahrens an. Eine Beteiligung von Flughafenanwohnern, mit dem Ziel, diese Prozesse voranzutreiben, ist im gegenwärtigen Verfahrensstadium (Nichtzulassungsbeschwerde Revision) nicht möglich."

Damit sollte der Sachverhalt endgültig geklärt sein.

Bei dem Begriff "Flughafen Essen/Mülheim" handelt es sich ausschließlich um einen Marketing-Namen der "Flughafengesellschaft". Allerdings hat sich der Ausdruck "Flughafen Essen/Mülheim" in der Bevölkerung und in der lokalen Presse unausrottbar eingebürgert. Insofern habe ich nichts gegen dieses Stichwort in Wikipedia einzuwenden, wenn in der nachfolgenden Erläuterung eine Präzisierung erfolgt. Daneben bin ich der Meinung, dass zum "Flughafen Essen/Mülheim" die "Schutzgemeinschaft Fluglärm" gehört wie der Tower zum Landeplatz, da der Streit um den Status des Landeplatzes fast so alt ist wie diese Einrichtung im Nachkriegsdeutschland. G.Schroth

Hallo G.Schroth, was hat es mit dem 12. April 1999 auf sich, wo laut deren Homepage Essen wieder den Status eines Flughafens erhielt? Ist das gelogen? Was änderte sich an diesem Tag in Essen, dass gerade dieser Termin dort genannt wird, wenn es ohnehin nicht stimmt? Gruß -- Rainer Lippert 16:04, 10. Nov. 2007 (CET)
Nachtrag: Unterschreiben kannst du mit vier Tilden (-- ~~~~), rechts neben dem Ü, oder links der Enter-Taste. Du Unterschreibst derzeit mit verschiedenen Namen, mal groß, mal klein, so dass ich gestern schon auf einer falschen Benutzerseite geschrieben habe. Diese Unterschrift hier von dir ist auch Falsch. Angemeldet bist du als Benutzer:G.schroth. Gruß -- Rainer Lippert 16:08, 10. Nov. 2007 (CET)

Danke für die prompte Reaktion. Ich hab' diese Information auch auf der Homepage der FEM gefunden und gehe dem nach. Wenn wir es wissen,werde ich es hier hinterlegen. Danke! (Ich versuch's mal mit den vier Tilden) (-- G.schroth 22:14, 10. Nov. 2007 (CET))


Ob meine Aussage laut Ihren Rechstanwälten "Quatsch" ist oder nicht, lassen wir mal dahingestellt sein. Fakt ist: in der gültigen Veröffentlichung des NfL's und damit verbunden in dem Luftfahrthandbuch Deutschland ist Essen als Flughafen zugelassen und genehmigt. Der Bauschutzbereich §12 LuftVG ist eingeführt und wird von der DFS gepflegt. Ob das Anwälte immer so wahr haben wollen, ist ne andere Frage. Sofern es sich um Anwälte der Klagenden handelt sowieso!! Ist nichts neues! Grüße Frankygth 08:35, 12. Nov. 2007 (CET)


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