Zweiter karthagisch-römischer Vertrag
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Durch Polybios ist ein zweiter karthagisch-römischer Vertrag bekannt. Beim ersten karthagisch-römischen Vertrag um 508/507 v. Chr. wurden die Interessenssphären von Rom und Karthago abgesteckt. Dabei war jeglicher Zugriff Karthagos auf Latium unerwünscht. Sollte es dennoch zu einem derartigen Fall kommen, dann wäre die entsprechende Stadt zumindest unversehrt an die Römer zu übergeben. Der zweite Vertrag wird auf das Jahr 348 v. Chr. datiert. Die Situation hat sich wesentlich geändert. Rom forciert den Kampf um die Vorherrschaft in Mittelitalien. Zu diesem Zeitpunkt kann man keine Probleme mit anderen Mächten gebrauchen. So scheint der Vertragstext auch Karthago zu bevorteilen. Rom beansprucht zwar weiterhin Latium, allerdings ist nicht mehr von der unversehrten Übergabe von eroberten Städten die Rede. Wer nicht direkt im Herrschaftsgebiet Roms ist, wird für die Eroberung freigegeben. Erst nachdem Karthago sich seine Beute gesichert hat, solle eine zuvor freie Stadt Latiums an Rom übergeben werden. Die Gefangenen sollten dann lediglich nicht im Machtbereich Roms verkauft werden. Karthago beansprucht weiterhin Nordafrika, einen Teil Siziliens und Sardinien. Hinzu kommt ein Fahrverbot für die Südküste Iberiens. Der Handel wird aus römischer Sicht auf Westsizilien und Karthago eingeschränkt.
Im ersten Vertrag ging es noch um eine Vermeidung gegenseitiger Schädigung. Nun versucht Rom die Präsenz Karthagos für die eigenen Interessen zu nutzen. Erstens hat man den Rücken frei, zweitens erhält man ohne eigene militärische Anstrengungen weitere Städte. So wirkt die Formulierung von Livius, dass eine karthagische Gesandtschaft „Freundschaft und Bundesgenossenschaft erbittend“ nach Rom kam, doch eher geschönt.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Klaus Zimmermann: Rom und Karthago, Darmstadt 2005, ISBN 3-534-15496-7.