Vertrauensarzt
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Ein Vertrauensarzt ist in der Schweiz ein Arzt, der im Auftrag der öffentlichen Gesundheitsverwaltung (Gesundheitsämter) oder der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung den Gesundheitszustand von Personen begutachtet und weitere gutachterliche Funktionen ausübt, beispielsweise als Rentengutachter oder bei der Feststellung von Dienst- bzw. Arbeitsfähigkeit, und der seine Auftraggeber in medizinischen Fachfragen berät.
Hierbei kann der Vertrauensarzt freiberuflich, mit oder ohne eigener Praxis oder aber auch Angestellter des medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen sein; als Amtsarzt wird er in Deutschland der Regel bezeichnet, wenn er angestellter oder verbeamteter Mitarbeiter einer Behörde ist.
In der Schweiz haben sich die Vertrauensärzte organisiert; die Schweizerische Gesellschaft der Vertrauensärzte (SGV) wurde 1985 gegründet.
In Deutschland ist der Begriff Vertrauensarzt nicht allgemeingültig festgelegt. Als Vertrauensarzt wird in der Regel ein Arzt des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen bezeichnet.
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