Referendariat
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Das Referendariat ist ein Vorbereitungsdienst für deutsche Beamtenlaufbahnen der Laufbahngruppe des höheren Dienstes beim Staat (Gebietskörperschaften, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts) oder sonstigen Trägern der öffentlichen Verwaltung, soweit ihnen die Ernennungmöglichkeit von Beamten durch Gesetz verliehen worden ist.
In das Referendariat eintreten kann, wer nach einem mindestens dreijährigen Studium an einer Hochschule das Studium mit dem ersten Staatsexamen oder einer gleichwertigen akademischen Prüfung abgeschlossen hat. Seine Dienstbezeichnung ist Referendar mit einem auf die Laufbahn hinweisenden Präfix (z. B. Rechtsreferendar, Studienreferendar usw.).
Das Referendariat wird mit dem zweiten Staatsexamen (Großes Staatsexamen) beendet. Nach erfolgreicher Beendigung des Referendariats sind die Absolventen berechtigt, die Bezeichnung Assessor mit einem laufbahnspezifischen Präfix zu tragen (z. B. Rechtsassessor, Studienassessor, Archivassessor usw.). Sein Bestehen ist Voraussetzung für die Ernennung (Einstellung) eines Bewerbers zum Beamten auf Probe im Beamtenverhältnis auf Probe (Status); das zweite Staatsexamen ist insoweit Laufbahnprüfung. Oft ist das Bestehen des zweiten Staatsexamens auch von Gesetzes wegen Voraussetzung für Berufe außerhalb von Beamtenlaufbahnen bei Trägern der öffentlichen Verwaltung (z. B. Rechtsanwälte, Notare, Lehrer) oder bringt dem Bewerber auf dem Arbeitsmarkt Vorteile (z. B. bei Bauassessoren, Archivassessoren).
Die Ausbildung der Referendare obliegt in der Regel den Landesverwaltungen, die hierzu Ausbildungsvorschriften gefasst haben. Teilweise werden die Referendare als Beamte auf Widerruf geführt. Die meisten Bundesländer sind allerdings dazu übergegangen, auf Grundlage des § 14 BRRG das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis als Angestelltenverhältnis (oft mit kleineren Bezügen) auszugestalten, sofern das Referendariat auch für Berufe außerhalb des Beamtenverhältnisses Voraussetzung ist (gilt insbesondere für Rechtsreferendare, da das Rechtsreferendariat Voraussetzung für den Rechtsanwaltsberuf ist). Nur in Thüringen sind Rechtsreferendare nach wie vor Beamte auf Widerruf.
Der juristische Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 2 Jahre und umfasst eine Zivilrechtsstation, Strafrechtsstation, Verwaltungrechtstation, Rechtsanwaltsstation und eine Wahlstation. Die Länge der einzelnen Stationen variiert von Bundesland zu Bundesland.
Das Referendariat dauert in der Regel zwei Jahre und soll praktische Kenntnisse vermitteln, die vom Universitätsstudium nicht vermittelt werden konnten. Im Einzelfall kann es kürzer sein.
Die beiden größten Gruppen der Referendare sind
Eine kleinere Gruppe von Referendaren sind die Baureferendare, deren Referendariat auf den höheren technischen Dienst vorbereitet. Eingangsvoraussetzung für das Referendariat für den höheren technischen Dienst ist ein abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder Ingenieurstudium. Am weitesten verbreitet ist dabei die Fachrichtung Bauingenieurwesen.
Für diese endet das Referendariat mit der Zweiten (sog. Großen) Staatsprüfung.
Daneben werden aber auch z. B. Baureferendare für die öffentliche Bauverwaltung, Bibliotheksreferendare für die wissenschaftlichen und öffentlichen Bibliotheken oder Veterinärreferendare für die staatlichen Veterinäruntersuchungsämter benötigt und eingestellt. Für sie ist regelmäßig eine Laufbahnprüfung vorgeschrieben, und sie sind in der Regel Beamte. Weitere Informationen zu den Referendariatsarten finden sich in den jeweiligen Kategorien unter Vorbereitungsdienst.
Die Dienstbezeichnung "Referendar" ist geschützt und darf nur mit der öffentlich-rechtlichen Zulassung zum Referendariat geführt werden. Ein Missbrauch des Titels ist nach § 132a StGB strafbar (Der Strafrahmen ist Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe).
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