Jahrhundertvertrag

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Dieser Artikel erläutert den Vertrag zum Steinkohlebergbau, für den Vertrag zum Walderwerb von 1915 siehe Dauerwaldvertrag.

Der Jahrhundertvertrag war ein 1977 unterzeichnetes Abkommen zwischen der deutschen Energiewirtschaft mit 44 Unternehmen und dem deutschen Steinkohlebergbau. Es gab der deutschen Steinkohle den Vorrang bei der Energieerzeugung. Für die Kosten gab es eine Ausgleichszahlung, die nach dem Verstromungsgesetz als Verbraucherabgabe erhoben wurde, dem sogenannten Kohlepfennig. Ein ähnliches Abkommen war schon mit dem Hüttenvertrag vorangegangen.