Gemeinde (Finnland)
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Gemeinden (finn. kunta, schwed. kommun; auch als „Kommune“ übersetzt) bilden in Finnland die lokale Ebene in der Verwaltungsgliederung des Landes und das Hauptorgen der kommunalen Selbstverwaltung.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Allgemeines
Heute gibt es in Finnland 415 Gemeinden, von denen 113 Städte sind (Stand: 2008). In Bezug auf Fläche und Einwohnerzahl der finnischen Gemeinden gibt es große Unterschiede: Vor allem im dünn besiedelten Norden Finnlands umfassen die Gemeinden oft ein sehr großes Gebiet. Die größte Gemeinde Inari hat bei nur rund 7000 Einwohnern eine Fläche von 17.321 km² und ist damit größer als das deutsche Bundesland Thüringen. Die flächenmäßig kleinste Gemeinde, die Stadt Kauniainen, umfasst nur 6 km². Die meisten Einwohner hat die Hauptstadt Helsinki mit 564.908, die wenigsten Sottunga auf Åland mit 119 (jeweils Januar 2007).
Historisch gehen die finnischen Gemeinden auf die Kirchspiele (finn. pitäjä, schwed. socken) aus der schwedischen Zeit zurück. 1865 wurde die Verwaltung der Landgemeinden von der Kirchenverwaltung getrennt und die politische Gemeinde als zivile Selbstverwaltungseinheit eingeführt. Traditionell gab es in Finnland drei verschiedene Arten von Gemeinden mit verschiedenen Sonderrechten. Die eigentlichen Gemeinden waren die ländlichen Orte. Daneben gab es die Marktflecken (kauppala, köping), stadtähnlich entwickelte Orte ohne eigene Stadtrechte, und die Städte (kaupunki, stad). Die Marktflecken wurden 1976 abgeschafft und in Städte umgewandelt. 1995 wurden die letzten rechtlichen Unterschiede zwischen Gemeinden und Städten aufgehoben. Seitdem sind auch die Städte terminologisch Gemeinden und darf sich jede Gemeinde nach eigener Entscheidung als Stadt bezeichnen.
[Bearbeiten] Gemeindereform
Nach dem Zweiten Weltkrieg hatte die Anzahl der Gemeinden in Finnland noch 547 betragen. Bis in die 1950er Jahre war es üblich, größere Orte als Marktflecken aus den umgebenden Gemeinden zu lösen, zuletzt etwa 1951 Järvenpää aus Tuusula. Seitdem hat sich die Anzahl der Gemeinden durch Gemeindefusionen verringert. In den 1960er Jahren bereitete die finnische Regierung ein Gesetz vor, das Zwangseingemeindungen ermöglichen sollte. Zwar wurde dieses Gesetz nie verabschiedet, doch kam es als Reaktion darauf vor allem im Zeitraum zwischen 1969 und 1977 zu einer größeren Anzahl von Gemeindefusionen.
Im Jahr 2005 initiierte die finnische Regierung eine „Gemeinde- und Dienstleistungsstrukturreform“. Sie soll die Gewährleistung von kommunalen Dienstleistungen sichern und strebt eine Schaffung von größeren Gemeindeeinheiten an. Als Folge der Reform hat es zwischen 2005 und 2008 bereits 26 Gemeindereformen gegeben, für das Jahr 2009 sind mindestens 30 weitere geplant. Hierdurch entstehen auch im dichter besiedelten Südteil Finnlands Gemeinden von teils erheblicher Ausdehnung. So wird die Stadt Hämeenlinna nach der Eingemeindung von fünf Nachbargemeinden eine Fläche von über 2.000 km² haben.
[Bearbeiten] Aufgaben
Die Gemeinden sind für öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Gesundheitswesen, Wasserversorgung und lokale Straßen zuständig. Sie haben auch das Recht, eine Gemeindesteuer zwischen 16 und 20 % zu erheben, die bis zu zwei Drittel der gesamten Steuerlast ausmacht. Andere Bereiche wie Fernstraßen, Gesetzgebung oder die Polizeikräfte liegen in der Zuständigkeit der Zentralregierung.
Die Entscheidungsgewalt in der Gemeinde wird durch einen alle vier Jahre direkt gewählten Gemeinderat (kunnanvaltuusto) ausgeübt. Dieser wählt als Verwaltungsorgan die Gemeinderegierung (kunnanhallitus). Den Vorsitz in der Gemeinderegierung führt entweder ein hauptamtlicher Gemeindedirektor (kunnanjohtaja) oder ein ehrenamtlicher Bürgermeister (pormestari). Ob eine Gemeinde als „Stadt“ bezeichnet wird, ist rechtlich und organisatorisch bedeutungslos. Die Bezeichnung darf jede Gemeinde führen, die nach eigener Meinung eine städtische Struktur aufweist.[1]
[Bearbeiten] Siehe auch
- Liste der Städte und Gemeinden in Finnland
- Liste der Städte in Finnland
- Liste der schwedisch- und zweisprachigen Gemeinden Finnlands
- Liste der ehemaligen Gemeinden in Finnland
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Die Verfassung der Gemeinde ist geregelt im Gemeindegesetz (Kuntalaki) von 1995 (365/1995). Siehe hier insbesondere §§ 1, 5, 9, 23 und 24.